Tierschutzombudschaften begrüßen wichtige Änderungen des Tierschutzgesetzes
Strengere Regeln beim Einsatz von Führ- und Trainingshilfsmitteln bei Hunden ab 2025. Novelle des Tierschutzgesetzes verbietet Halsbänder ohne Stopp, Maulschlaufen und „Haltis“
Graz (17. Dezember 2024).- Mit 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen des Tierschutzgesetzes in Kraft, die den Umgang mit Hunden betreffen. Die österreichischen Tierschutzombudspersonen (TSOPs) – in der Steiermark fungiert Karoline Schlögl – begrüßen diese Änderungen ausdrücklich. Ziel ist es, schmerzhafte oder tierschutzwidrige Hilfsmittel zu verbieten und so das Wohl der Tiere zu verbessern.
1. Verbot von Halsbändern mit Zugmechanismus
Ab 2025 ist nicht nur die Verwendung, sondern auch der Besitz und Erwerb von Halsbändern ohne Stoppfunktion verboten. Ausnahmen gelten ausschließlich für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Die TSOPs sehen dies als wichtigen Schritt. Es gebe zahlreiche Alternativen, die den Einsatz solcher unter Umständen sogar schmerzauslösenden Hilfsmittel überflüssig machen. Dieses Verbot schütze Hunde vor unnötigen Leiden.
2. Verbot von Hilfsmitteln, die physiologische Einschränkungen bewirken
Auch die Verwendung, der Besitz und Erwerb von Vorrichtungen, die zum Beispiel das Hecheln oder die Wasseraufnahme verhindern, wie „Haltis” (Kopfhalfter) und Maulschlaufen, sind künftig verboten. Zu enge Maulkörbe fallen ebenfalls unter diese Regelung. Ausnahmen sind nur in veterinärmedizinischen oder dienstlichen Kontexten erlaubt. „Haltis” üben durch Zug Druck auf die empfindliche Schnauze des Hundes aus und können bei falscher Verwendung sogar zu Verletzungen der Halswirbelsäule führen. Maulschlaufen und zu enge Maulkörbe erschweren das Hecheln, wodurch Hunde ihre Körpertemperatur nicht mehr regulieren können – ein erheblicher Tierschutzmangel.
Die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Tierschutzombudschaften: „Häufig werden bei Hunden zu kleine Maulkörbe verwendet. Auf der Webseite der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz finden Hundehalterinnen und Hundehalter hilfreiche Informationen zur passenden Maulkorbgröße.”
Ein wichtiger Schritt für den Tierschutz
Von den TSOPs gibt es Lob für die neuen Regelungen: „Diese Änderungen stärken den Schutz von Hunden und erleichtert den Vollzug des Tierschutzgesetzes. Sie sind ein wichtiger weiterer Meilenstein im Bemühen, dass belastende oder nicht tiergerechte Hilfsmittel der Vergangenheit angehören.”
Weitere Informationen zur Tierschutzgesetznovelle finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/FAQtierschutzgesetz.html
Rückfragehinweis:
Karoline Schlögl | Tierschutzombudsfrau| Tel: +43(316)877-3966 | E-Mail: tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Graz, am 17. Dezember 2024
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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