Statement der Tierschutzombudsfrau zur Kritik an Strafanzeigen
Immer wieder werde ich in Vereinsnachrichten, Webseiten und Aussendungen mit Vorwürfen konfrontiert, ich würde quasi grundlos Anzeigen an die Staatsanwaltschaft machen. Oft sind es die von mir kritisierten Institutionen oder Personen selbst, die mir solche Anzeigen bei der Strafbehörde vorwerfen. Aufgrund dieser oft vehementen Angriffe gegen meine Arbeit und meine Person möchte ich zwei Dinge festhalten:
Zum einen hat der Gesetzgeber meinen Aufgabenbereich als Tierschutzombudsfrau in § 41 Tierschutzgesetz (TSchG) ganz klar geregelt. Demnach habe ich die gesetzliche Verpflichtung, mir als Amtsperson zur Kenntnis gelangende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz samt allfällig vorhandener Unterlagen an die Untersuchungsbehörden zu übermitteln. Dies hat zu erfolgen, wenn der begründete Verdacht einer von Amtswegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung besteht. Hier gibt es also eine gesetzliche Anordnung zum Schutz des Tierwohles, die meine beruflichen Rechte und Pflichten klar absteckt. Dieser Verpflichtung folge ich, wie es das Gesetz zum Schutz des Tierwohles verlangt.
Zum anderen bin ich als Tierschutzombudsfrau einem ethisch motivierten Tierschutz verpflichtet. Tiere als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen haben keine Stimme und brauchen Menschen, die sich für ihr Wohlergehen einsetzen. Genau dafür engagiert sich die Tierschutzombudsstelle Steiermark in ihrem täglichen Handeln. Ich unterliege gemäß dem Tierschutzgesetz dabei keinen Weisungen und agiere verantwortungsvoll mit Augenmaß und immer mit dem Blick auf das Tierwohl, das mir am Herzen liegt und das ich mit dem oben dargestellten gesetzlichen Auftrag vertrete!