Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung in Kraft getreten
Am 1. Juli 2018 ist die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung in Kraft getreten. Diese enthält ua. Bestimmungen betreffend die Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren ua. im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Die sogenannte „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit" betrifft auch Tierschutzvereine, die Tiere gegen sogenannte „Schutzgebühren" oder Aufwandsersatz weitervermitteln. Eine „sonstige wirtschaftliche Tätigkeit" liegt nach Ansicht des Vollzugsbeirates auch dann vor, wenn keine Gewinnerzielungserzielungsabsicht gegeben ist.
Die Anforderungen für die Haltung von Tieren im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind im 3. Abschnitt (§§ 11-15) der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung geregelt.
Dden Text der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung sowie die Erläuterungen zur Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung finden Sie hier:
Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung
Erläuterungen zur Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung