Besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum 2019
Preis der Tierschutzombudsstelle Steiermark
Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der (Arbeits-)Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild.
Der Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum" wird 2019 zum zehnten Mal von der Tierschutzombudsstelle ausgeschrieben und würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit.
Ziel ist es, besondere Leistungen und gelungene Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung zu prämieren, um die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau zu planen und zu bauen, zu steigern und gute Beispiele allen Landwirtinnen und Landwirten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu präsentieren.
Preise und Kategorien
Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum":
Von den eingereichten Bauprojekten aller Nutztierkategorien (Geflügel, Pferd. Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und sonstige) werden maximal zehn Betriebe nominiert und von der Jury besichtigt. Aus den nominierten Betrieben werden nach Beurteilung durch die Jury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von € 1.500,- ausgezeichnet werden. Insgesamt werden somit € 6.000,- als Anerkennungspreis vergeben.
Preis für das beste Tierfoto
Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von € 300,- durch die Jury vergeben.
Bewertungskriterien
- Besondere Tierfreundlichkeit
Für das Kriterium „besondere Tierfreundlichkeit" werden über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende bauliche Maßnahmen anerkannt.
Es gelten dafür folgende grundlegende Mindestanforderungen (Grundlage: Merkblatt - „Besonders tierfreundliche Haltung", Version 1.5, welches vom BMLFUW als Anhang zur Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 „LE-Projektförderungen" herausgegeben worden ist.)
- Das Haltungssystem als Ganzes muss für die Tiere besonders günstig sein.
- Die Tiere müssen in Gruppen und in Laufstallsystemen gehalten werden.
- Im Haltungssystem müssen deutlich unterscheidbare Funktionsbereiche für die unterschiedlichen Verhaltensweisen der Tiere (Ruhen, Fressen, Aktivität, Ausscheidung) vorhanden sein.
- Allen Tieren sollte ganzjährig und regelmäßig Freigeländezugang (Auslauf, Weide, Außenscharrraum) gewährt werden.
- Der Boden im Liegebereich von Säugetieren ist geschlossen (planbefestigt) auszuführen und ausreichend einzustreuen.
- Geflügel darf nicht in Käfigen (auch nicht in ausgestalteten) gehalten werden.
Auslober
- Tierschutzombudsstelle Steiermark
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Jury
Die Jury ist ein unabhängiges Gremium von Fachleuten der Tierschutzombudsstelle, der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, der Landesveterinärdirektion und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark.
Die von der Jury nominierten Projekte werden vor Ort besichtigt. Im Anschluss findet die Juryentscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Juryentscheidung wird schriftlich begründet.
Teilnahmebedingungen
- Das eingereichte Objekt muss sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen.
- Die Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen zwischen 01.01.2012 und 31.03.2019
durchgeführt worden sein. Das Objekt muss bis 31.03.2019 fertig gestellt worden und in Betrieb sein. - Die Tierhalterin/der Tierhalter reicht das Objekt ein und ist mit der Veröffentlichung des eingereichten Objekts in Medien, Publikationen, Präsentationen sowie im Internet usw. einverstanden.
- Objekte, die bereits einmal zum Preis der Tierschutzombudsstelle Steiermark für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- An dem Preis für das beste Tierfoto nehmen nur digitale Bilder teil.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Erforderliche Einreichunterlagen
- Einreichformular
- Bildmaterial
- Baupläne (in Kopie, wenn möglich digital)
- Kopie des Baubescheids der Baubehörde
Nur vollständige Einreichunterlagen werden berücksichtigt.
Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark steht für Fragen zur Einreichung bzw. zur Unterstützung bei der Erstellung der Einreichunterlagen zur Verfügung:
Referat Bauberatung, Stallbau, Tierschutz und Nutztierhaltung, DI Walter Breininger
Telefon: 0316/8050-1313, E-mail: walter.breininger@lk-stmk.at
Einreichstelle und Rückfragen
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die notwendigen Beilagen sind vollständig einzureichen bei der:
Geschäftsstelle der Tierschutzombudsfrau
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr.in Barbara Fiala-Köck:
Telefon: 0316/877-3966, E-mail: tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Veröffentlichung und Datenschutz
Die eingereichten Objekte, die nominiert und besichtigt werden, werden in Publikationen, Medien sowie im Internet veröffentlicht. Veröffentlicht werden der Name, eine Beschreibung des Objekts und dessen Standort (Ortsname), Fotos, vereinfachte Plandarstellungen.
Zeitplan und Einreichfrist
Auslobung: 15. März 2019
Einreichschluss (Poststempel): 17. Mai 2019
Der Preis „Musterbeispiele für besonders tierfreundliches Bauen im ländlichen Raum" wird von den beiden Landesräten Herrn Anton Lang und Herrn Johann Seitinger am 4. Juli 2019 verliehen.