Preis für Tierschutzkonformes Bauen im ländlichen Raum
Ausschreibung 2011
Im September 2011 wird der Preis für „Tierschutzkonformes Bauen im ländlichen Raum" zum zweiten Mal von Herrn Landesrat Johann Seitinger an landwirtschaftliche Betriebe in der Steiermark verliehen. Bis 30. Juni 2011 haben die Halter von Nutztieren die Möglichkeit, sich mit besonders tierfreundlichen Bauprojekten bei der Tierschutzombudsstelle um diesen Preis zu bewerben.

Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild. Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere.
Im Jahr 2010 wurden erstmals fünf landwirtschaftliche Betriebe für ihre innovativen und besonders gelungenen Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung von Herrn Landesrat Johann Seitinger prämiert.
2011 wird der Preis für „Tierschutzkonformes Bauen im ländlichen Raum" zum zweiten Mal von der Tierschutzombudsstelle ausgeschrieben und würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen.
Es können Bauprojekte aller Nutztierkategorien (Geflügel, Pferd, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und sonstige) eingereicht werden, die sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen innerhalb der Programmperiode des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes 2007-2013 (also frühestens ab 01.01.2007) durchgeführt worden sein. Das Objekt muss bis 30.04.2011 fertig gestellt worden und in Betrieb sein. Es werden maximal zehn Betriebe nominiert und von der Jury besichtigt. Aus den nominierten Betrieben werden nach Beurteilung durch die Jury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von € 1.500,- ausgezeichnet werden. Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von € 300,- durch die Jury vergeben.
Einreichstelle
Das ausgefüllte und unterschriebene Einreichformular sowie die notwendigen Beilagen sind vollständig einzureichen bei der
Tierschutzombudsstelle Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung
Krottendorferstraße 94
8052 Graz