Preis für Tierschutzkonformes Bauen
Inhalt

Ziel ist es:
• die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau zu planen und zu bauen, zu steigern
• gute Beispiele allen Landwirtinnen und Landwirten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu präsentieren.
Teilnahmebedingung
• Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit wurden zwischen 01.01.2007 und 30.04.2010 am Bauobjekt durchgeführt
Auslober und Einreichstelle
• Tierschutzombudsstelle des Landes Steiermark
• Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung
Preise und Kategorien
Auszeichnung und Preisgeld: 3 Objekte mit Investitionsförderung (LE 07-13)
1. Preis € 2.500,-
2. Preis € 2.000,-
3. Preis € 1.500,-
1 Objekt ohne Investitionsförderung
Preis € 2.000,-
Sonderkategorie: Sachpreis für das beste Tierfoto
(im Wert von rund € 300,-)
Bewertungskriterien
Für das Kriterium „besondere Tierfreundlichkeit" werden über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende bauliche Maßnahmen anerkannt.
Es gelten dafür folgende grundlegende Mindestanforderungen (Grundlage: Merkblatt - „Gehobener Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung", 2. Auflage 2007):
• Das Haltungssystem als ganzes muss für die Tiere besonders günstig sein.
• Die Tiere müssen in Gruppen und in Laufstallsystemen gehalten werden.
• Im Haltungssystem müssen deutlich unterscheidbare Funktionsbereiche für die unterschiedlichen Verhaltensweisen der Tiere (Ruhen, Fressen, Aktivität, Ausscheidung) vorhanden sein.
• Allen Tieren sollte ganzjährig und regelmäßig Freigeländezugang (Auslauf, Weide, Außenscharrraum) gewährt werden.
• Der Boden im Liegebereich von Säugetieren ist geschlossen (planbefestigt) auszuführen und ausreichend einzustreuen.
• Geflügel darf nicht in Käfigen (auch nicht in ausgestalteten) gehalten werden.