Urlaubszeit für Tier und Mensch
Damit die Urlaubszeit nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren tierischen Begleiter zur Schönsten des Jahres wird, gilt es einige Punkte zu beachten. Generell gilt, dass nur gesunde Tiere eine Reise antreten sollten - bedenken Sie, dass besonders für den Kreislauf sehr junger, älterer und / oder kranker Tiere ein Ortswechsel sehr belastend sein kann.
Überlegen Sie daher vor jeder Reise, ob das Tier auch etwas davon hat- wägen Sie Aufenthalts- und Reisedauer ab und bedenken Sie die Möglichkeit der Ansteckung mit Krankheiten (z.B. in südlichen Ländern mit Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose,...).
Grundsätzliches für einen gelungenen Urlaub mit Ihrem Haustier
Erkundigen Sie sich nach notwendigen Impfungen und mitzuführenden Dokumenten, vermeiden Sie in fremden Ländern aufgrund der Gefahr von Krankheitsübertragung Kontakt mit fremden Tieren / Streunertieren.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die speziellen Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Klären Sie ab, ob in der von Ihnen gewählten Unterkunft und in der Umgebung Haustiere willkommen sind.
Planen Sie vorausschauend und nehmen einen ausreichenden Vorrat an Futter mit- so vermeiden Sie einerseits den Stress einer kurzfristigen Nahrungsumstellung und die Qualität des Futters ist gesichert. Der Zugang zu Wasser muss immer gewährleistet sein!
Füttern Sie Ihr Haustier vor der Fahrt nicht um Übelkeit und Erbrechen zu vermeiden. Erkundigen Sie sich beim Tierarzt Ihres Vertrauens nach Mitteln gegen Reisekrankheiten.
Auch wenn Sie jeden Sonnenstrahl genießen wollen, geben Sie Ihrem Tier die Möglichkeit, sich auf ein schattiges Plätzchen zurückzuziehen. Wollen Sie mit Ihrem Hund im Meer baden, bedenken Sie, dass der Genuss von Salzwasser Durchfall bedingen kann. Sand und Salz können zu Entzündungen und Rissen an den Pfoten sowie schmerzhaften Bindehautentzündungen führen.
Je nachdem, welches Transportmittel Sie nutzen, gelten unterschiedliche Bestimmungen zur Beförderung Ihres Tieres.
Flugzeug
Man sollte das Tier bereits bei der Buchung des Fluges anmelden. Bei manchen Fluglinien ist dies bereits online möglich, bei anderen wiederum ist die Mitnahme von Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) überhaupt nicht möglich. Ob das Tier im Passagier- oder im Frachtraum reist, ist abhängig vom Gewicht- die Grenze des zulässigen Gewichts für eine Reise in der Kabine liegt bei den meisten Fluglinien bei 6 bzw. 8 kg inkl. Behältnis (da das Tier während des gesamten Flugs in der Transporttasche verbleiben müssen, muss diese ausreichend Platz bieten, bissfest, luftdurch- und wasserundurchlässig sein). Hunde, die das Maximalgewicht für die Kabine überschreiten, müssen in den Frachtraum. Entsprechende Transportboxen werden nicht von den Airlines zur Verfügung gestellt, sondern müssen selbst organisiert werden.
Bahn
In Österreich werden kleine, ungefährliche und in Behältnissen untergebrachte lebende Tiere unentgeltlich befördert. Für die Beförderung eines nicht in einem entsprechenden Behältnis untergebrachten lebenden Tieres (z. B. Hund) wird eine Gebühr eingehoben (s. dazu http://www.oebb.at/de/leistungen-und-services/vor-ihrer-reise/mit-haustieren-verreisen).
Erkundigen Sie sich zeitgerecht nach den Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland!
Auto
Während der Fahrt müssen Tiere abgesichert werden (Sicherheitsgurte, Sicherheitsgitter oder Transportbox). Achtung: Hunde gehören nicht auf die Hutablage! Abgesehen davon, dass für den Hund ein Auffahrunfall mit Sicherheit tödlich endet, wird der Hund zu einem todbringenden Geschoss für die Insassen. Auch auf dem Fahrer- oder Beifahrersitz haben Hunde grundsätzlich nichts zu suchen. In allen Ländern ist es Pflicht "Sachen und Gepäck" - dazu werden auch mitreisende Tiere gerechnet - gesichert unterzubringen. In manchen Ländern, wie Italien oder Spanien, wird dies kontrolliert und bei Nichtbeachten ein Bußgeld eingehoben.
Achten Sie bei der Reiseplanung darauf, dass längere Reiseetappen nicht wäjhrend der heißesten Tageszeit absolviert werden und auf regelmäßige Pausen. Bedenken Sie, dass Zugluft den Hundeaugen (Gefahr einer Bindehautentzündung) und der empfindlichen Halsregion schadet, das Fenster sollte daher am besten nur einen Spalt breit geöffnet sein. Lassen Sie besonders bei sommerlichen Temperaturen Ihr Tier nicht unbeaufsichtigt im Auto zurück- bei übermäßiger Hitze besteht die Gefahr eines Hitzschlags.
Allgemeine Reisebestimmungen für EU-Mitgliedstaaten
In der EU gelten teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren - seit 29. Dezember 2014 regeln die EU- Verordnungen Nr. 576/2013 und Nr. 577/2013 die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern. Die angeführten Bedingungen gelten für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen bis zu einer Gesamtzahl von max. 5 Tieren Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Heimtiere, die innerhalb der EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen mittels (ISO-) Microchip gekennzeichnet sein und einen EU-Heimtierausweis mitführen, aus dem hervorgeht, dass ein Impfschutz gegen Tollwut vorliegt.